Umweltschützer-Team im Steinatal

Gemeinsam mit Herz und Hand für die Natur

Im idyllischen Steinatal sind wir mit Leidenschaft und Tatkraft im Einsatz: Unser KLIMENZ-Team – ein Zusammenschluss engagierter Naturschützer*innen und eines offiziellen Naturschutzwarts – sorgt dafür, dass unsere Wälder, Bäche und Wiesen nicht nur bewahrt, sondern wieder zum Leben erweckt werden.

Was heißt das konkret?
Wir schauen genau hin, wenn es um Umweltverstöße geht – etwa bei illegaler Müllentsorgung, unerlaubtem Angeln oder Eingriffen in empfindliche Ökosysteme. Und wir handeln: Wir melden, klären auf, räumen auf – und setzen uns aktiv für den Erhalt und die Renaturierung unserer Lebensräume ein.

Unser Ziel: Natur schützen, Lebensräume wiederherstellen und eine gesunde Umwelt für Mensch und Tier sichern.

Denn wer die Natur liebt, schaut nicht weg – sondern wird aktiv.
Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit machen wir deutlich, wie wichtig Natur- und Umweltschutz für uns alle ist – und wie jede*r ganz konkret mithelfen kann.

👉 Mach mit!
Ob mit Ideen, Zeit oder Tatkraft – dein Engagement macht den Unterschied.
➡️ Jetzt mehr erfahren – entdecke unsere Projekte! ((Button))

.
.

1.)  Unterer Steina-Canyon:
Vom Müllchaos zum Naturidyll

Engagierte Naturschützer …
setzen sich für den unteren Steina-Canyon ein: Jörg Kasseckert, Andreas Otte, Hellmut von Koerber und Klaus Ritzmann verfolgen gemeinsam konkrete Schutzmaßnahmen.                       Foto: Dieter Schäuble

Trotz Verbotsschildern
wird der Steina-Canyon regelmäßig als illegale Müllkippe missbraucht. Eine geplante Schranke soll den Zugang einschränken und den Naturraum wirksam schützen.                                        Foto: Dieter Schäuble

gemeinsamen Gewässerputzete an den Canyons …
mit Klimabündnis Waldshut, Landesfischereiverband, Klettgau Cleaners und KLIMENZ-Mitgliedern                                           Foto: Vereinsarchiv

Statt artenreicher Auenlandschaft
dominieren aktuell Müll und Bauschutt das Bild im Canyon. Geplant sind naturnahe Sicherungen und eine barrierearme Beobachtungsplattform für Umweltbildung und Naturerleben.                    Foto: Dieter Schäuble

Naturschutz mit Spaß und Sinn erklären
Werde aktiv für deine Umwelt.                      Foto: Baiersbronn-Touristik  

Forderungen für nachhaltigen Naturschutz

  1. Illegale Müllentsorgung stoppen
    • Schranke am Abzweig der L159 installieren: Eine Schranke blockiert den Abzweig der L159, um illegales Befahren und Müllentsorgung zu verhindern.
    • Zufahrt für Unbefugte verhindern: Zusätzliche Schranken oder Beschilderungen sollen den Zugang für unbefugte Fahrzeuge unterbinden.
  2. Naturzugang sicher und naturnah gestalten
    • Naturnahes Geländer entlang der Steilwand errichten: Ein Geländer sorgt für Sicherheit und bewahrt den natürlichen Charakter des Gebiets.
    • Sicheren Zugang für Besucher ermöglichen: Maßnahmen schaffen einen sicheren Zugang, der den natürlichen Raum respektiert.
    • Natur schützen und erlebbar machen: Der Naturzugang soll sicher und verantwortungsvoll gestaltet werden, um den Schutz und das Erleben der Natur zu vereinen.
  3. Umweltbildung fördern
    • Plattform zur Naturbeobachtung bauen: Eine Plattform bietet eine Aussicht und fördert das Verständnis der Natur.
    • Umweltbildung zugänglich machen: Workshops und Bildungsprogramme sollen für alle Altersgruppen zugänglich sein.
    • Infotafeln aufstellen: Tafeln an geeigneten Stellen informieren über die Natur, den Umweltschutz und den Klimawandel – mit konkreten Beispielen, u.a. „Unbeliebte Naturbewohner“ (siehe Foto oben).
  4. Alle Maßnahmen werden explizit mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, zumal alle baulichen Einbauten (Plattform etc.) planungs‑ und genehmigungspflichtig sind (z. B. nach BNatSchG, BImSchG/BauGB).

.
.

2.)  Oberer Steina-Canyon:
Wie ein Wildbach mystisch versickert

Wildbach unter Naturschutz: Die Steina bei Detzeln
Die Steina ist ein naturnaher Wildfluss mit Canyons, Feuchtgebieten und Muschelkalk-Wänden. Hier leben Eisvögel, Wasseramseln, Libellen und Feuersalamander.                                            Foto: Dieter Schäuble

Naturphänomen: Die Steina-Versickerung
Die Steina-Versickerung ist ein geologisches Alleinstellungsmerkmal von nationalem Rang – ein Naturwunder, das es in dieser Form nirgendwo sonst in Deutschland gibt.                       Foto: Dieter Schäuble

Wanderweg durchs Wadi zur Versickerung oder zum Wasserfall
Ein Pfad unterhalb der Jägerhütte führt durchs trockene Bachbett. Er verbindet die Steina-Versickerung mit dem Wasserfall ohne Wasser.
                                                                                  Foto: Dieter Schäuble

Teufelsloch: Wasserfall ohne Wasser
Wo einst ein Fluss rauschte, liegt heute meist ein trockenes Bett – ein stilles Zeugnis des Klimawandels. Freigelegte Gesteine wie Muschelkalk, Granit, Gneis und Buntsandstein erzählen dabei von der langen geologischen Geschichte der Region.           Foto: Vanessa Kasseckert

Forderungen

  1. Schutz des Naturraums:
    Die Kombination aus Naturschutz, touristischer Nutzung und Aufklärung könnte die Steina-Versickerung nachhaltig schützen.
  2. Markierung der Wandermöglichkeiten zum Wadi 
    Dier Wanderroute im trockengefallenen Bachbett sollte klar markiert werden, auch eine Hinweistafel beim Einstieg.
  3. Förderung von Forschung:
    Regelmäßige Untersuchungen helfen, die Auswirkungen von Tourismus und Klimawandel zu verstehen und Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
  4. Förderung von Naturschutz und Aufklärung:
    Ein Programm zur Unterstützung von Naturschutzprojekten und zur Aufklärung der Öffentlichkeit sollte eingerichtet werden.

.
.

3.)  Gewässerrandstreifen und
Auenwälder: ökologische Pufferzonen

Biber: Ökosystem-Manager mit Nebenwirkungen
Der Biber schafft durch Dammbau wertvolle Feuchtgebiete, fördert Artenvielfalt und stabilisiert den Wasserhaushalt – kann aber auch Überschwemmungen und Schäden verursachen.         Foto: Dieter Schäuble

Die wichtigsten Funktionen von Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen (hier oberhalb der ehemaligen Fischtreppe) sind schmale, bewachsene Zonen entlang von Flüssen, Bächen und Seen. Sie übernehmen wichtige Aufgaben für den Natur- und Gewässerschutz.                                                                    Foto: Dieter Schäuble

1. Schutz der Wasserqualität

Randstreifen wirken als natürlicher Filter. Sie halten Nährstoffe, Pestizide und Bodenpartikel zurück, die sonst aus angrenzenden Feldern ins Wasser gelangen würden. So schützen sie die Wasserqualität und entlasten die Ökosysteme im Gewässer.

2. Lebensraum für Tiere und Pflanzen

Diese Pufferzonen bieten Lebensraum für viele Arten – etwa Amphibien, Insekten und Vögel. Ufergehölze spenden Schatten, was die Wassertemperatur senkt und damit wichtigen Gewässerorganismen zugutekommt.

3. Hochwasser- und Erosionsschutz

Gewässerrandstreifen helfen, Hochwasser abzupuffern. Sie verlangsamen den Wasserabfluss und stabilisieren mit ihrer Vegetation die Ufer, wodurch Erosion verringert wird.

4. Beitrag zum Bodenschutz

Sie verhindern, dass bei Starkregen Boden abgeschwemmt wird. Dadurch schützen sie nicht nur den Boden selbst, sondern auch das Gewässer vor weiterer Belastung.

5. Landschaftsbild und Erholung

Randstreifen gliedern die Landschaft, fördern die Vielfalt und erhöhen den Erholungswert. Damit leisten sie auch einen Beitrag zur Lebensqualität in ländlichen Räumen.

Uferrandstreifen ausgedünnt

Uferrandstreifen unbeschattet

Uferrandstreifen vermüllt

Uferrandstreifen vernichtet

Uferrandstreifen zerstört

Uferrandstreifen verklaust

Uferrandstreifen abgeholzt

Uferrandstreifen gefährdet

Uferrandstreifen weggespült

Uferrandstreifen gerodet

Uferrandstreifen zugeschüttet 

Fotos: Dieter Schäuble, Archiv

1. Rechtliche Forderungen

  • Wiederherstellung des Gewässerrandstreifens: Unzulässige Eingriffe wie Bebauung, Düngung oder Rodung müssen rückgängig gemacht und natürliche Strukturen wiederhergestellt werden.
  • Bußgelder und Anordnungen: Bei Verstößen drohen empfindliche Geldbußen (bis zu 100.000 € nach WHG) sowie behördliche Anordnungen zur sofortigen Unterlassung weiterer Beeinträchtigungen.
  • Verlust von Fördermitteln: Landwirte riskieren bei Verstößen Rückforderungen von Agrarförderungen, da sie gegen Cross-Compliance-Regeln verstoßen.
  • Naturschutzrechtliche Maßnahmen: In Schutzgebieten können zusätzlich Eingriffe untersagt und Renaturierungen verlangt werden; Umweltverbände dürfen dagegen auch klagen.
  • Zivilrechtliche Unterlassungsansprüche: Betroffene oder Umweltorganisationen können rechtlich gegen Störungen oder ökologische Schäden vorgehen.

2. Ökologische Forderungen

  • Renaturierungspflicht: Uferbereiche sind wieder zu bepflanzen, natürliche Uferlinien wiederherzustellen und Störungen (z. B. Zäune, Versiegelung) zu entfernen.
  • Ausgleichsmaßnahmen: Falls vollständige Wiederherstellung nicht möglich ist, können Ersatzmaßnahmen wie neue Biotope oder extensiv bewirtschaftete Flächen erforderlich sein.
  • Langfristige Pflege und Kontrolle: Behörden können die Überwachung der Wiederherstellung und dauerhafte

.
.

4.)  Steinbruch Detzeln (PWD):
Potentiale für Rekultivierung

Das Porphyrwerk Detzeln (PWC) ist ein aktiver Steinbruch im Steinatal, in dem vor allem rötlicher Granitporphyr abgebaut wird. Das Gestein wird hauptsächlich für Bahnschotter, Splitt und Sand verwendet. Der Betrieb wird von der Firma Eberhard geführt und produziert jährlich etwa 200.000 bis 250.000 Tonnen Gestein für Bauprojekte in der Region.                                                                          Foto: Dieter Schäuble

Sprengarbeiten im WESTBRUCH                                Foto: Vereinsarchiv

Muldenkipper transportieren Gesteinsmaterial, verursachen jedoch Umweltbelastungen durch Dieselverbrauch, Staubentwicklung, Luftverschmutzung und Lärm.                                            Foto: Dieter Schäuble

Die Reifenwaschanlage reinigt LKWs umweltfreundlich mit Wasserrecycling, verhindert Schmutz auf öffentlichen Straßen und fördert Umwelt- sowie Verkehrssicherheit.                                           Foto: Vereinsarchiv

Eine Kehrsaugmaschine ist bei Nässe im Einsatz, indem sie Wasser nutzt, um Staub zu binden und das Kehrgut zwischen West- und Ostbruch auf der L149 absaugt.                                    Foto: Vereinsarchiv

Im Jahr 2018 wurde im Zuge von Arbeiten im WESTBRUCH ein neues Bachbett für den Krebsbach in den Fels gesprengt. Nun ist eine nachhaltige Renaturierung erforderlich. Bereits 2022 wurden drei Schwarzerlen gepflanzt, die künftig Schatten spenden und zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen sollen.                             Foto: Vereinsarchiv

Forderungen

Nach dem Abschluss von Abbaumaßnahmen bodennaher Rohstoffe sind umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Für das Projekt „KLIMENZ“ im Steinatal lassen sich folgende Aspekte geltend machen:

1. Rekultivierung der Abbauflächen

Gemäß § 12 des Bundesberggesetzes (BBergG) sowie naturschutzrechtlicher Vorschriften besteht eine Verpflichtung zur Wiederherstellung der genutzten Flächen. Die betroffenen Gebiete müssen in einen naturnahen oder land- bzw. forstwirtschaftlich nutzbaren Zustand überführt werden. Dabei steht die Wiederherstellung der ökologischen Funktionen im Vordergrund – insbesondere von Boden, Wasserhaushalt und Vegetation. Konkret bedeutet das für das KLIMENZ-Projekt Maßnahmen wie den Auftrag von Oberboden, die Begrünung mit standortgerechten Pflanzen, die Pflanzung von Bäumen sowie die Gestaltung von Gewässern und Feuchtbiotopen.

2. Nachsorge- und Sicherungspflichten

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die langfristige Stabilisierung der Landschaft. Böschungen und Uferbereiche müssen gesichert werden, um Erosion, Rutschungen oder eine unkontrollierte Wasserführung zu verhindern. Gegebenenfalls sind Überwachungsmaßnahmen erforderlich, etwa zur Kontrolle des Grundwasserspiegels oder zur Beobachtung von Bodenbewegungen. Diese Nachsorgepflichten stellen sicher, dass die Flächen auch langfristig stabil und umweltverträglich bleiben.

3. Entwicklung eines Nachnutzungskonzepts

Für eine nachhaltige Nutzung der Fläche nach der Rekultivierung ist ein Nachnutzungskonzept erforderlich, das den Anforderungen der Regional- und Bauleitplanung entspricht. Im Fall von KLIMENZ könnten verschiedene Optionen in Betracht gezogen werden – etwa die Umwandlung in ein Naherholungsgebiet, die Entwicklung von Naturschutzflächen oder die Schaffung eines ökologisch ausgerichteten Bildungsraums mit Lehrpfaden und Beobachtungsstationen. Ziel ist es, eine sinnvolle und öffentlich akzeptierte Folgefunktion für das Gelände zu schaffen.

4. Wasserrechtliche Anforderungen

Der Eingriff in den Wasserhaushalt erfordert besondere Aufmerksamkeit. Nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (§§ 8, 36 WHG) müssen Maßnahmen zur Wiederherstellung des natürlichen Grundwasserflusses getroffen werden. Dabei ist auch auf die Vermeidung von Altlasten und auf eine mögliche Rückführung künstlicher Wasserhaltungen zu achten. Für KLIMENZ bietet sich hier die Möglichkeit, ökologisch wertvolle Feuchtgebiete zu gestalten und durch wasserbauliche Maßnahmen den natürlichen Zustand der Umgebung zu fördern.

5. Naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes sind Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Das Projekt KLIMENZ kann hier aktiv zur ökologischen Aufwertung der Region beitragen, etwa durch die Neuschaffung von Biotopen, die Vernetzung bestehender Lebensräume oder die Wiederansiedlung gefährdeter Arten. Diese Maßnahmen dienen dem langfristigen Erhalt der Biodiversität und steigern gleichzeitig den ökologischen Wert der Fläche.

6. Sicherheitsleistungen zur Absicherung der Maßnahmen

Behörden können auf Grundlage des § 56 BBergG verlangen, dass finanzielle Sicherheitsleistungen hinterlegt werden, um die Umsetzung der Rekultivierung abzusichern. Dies gilt insbesondere dann, wenn Zweifel an der späteren Durchführung bestehen. Für das Projektteam KLIMENZ ist es daher wichtig, eine transparente und realistische Planung vorzulegen, um das Vertrauen der Genehmigungsbehörden zu stärken.

7. Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbindung Dritter

Schließlich ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit ein zentraler Bestandteil nachhaltiger Restrukturierungsprozesse. Bürgerinitiativen, Umweltverbände und andere Interessensgruppen sollten aktiv in die Planung und Umsetzung eingebunden werden. Für KLIMENZ bietet dies die Chance, Akzeptanz zu schaffen und zusätzliches Know-how sowie ehrenamtliches Engagement in das Projekt einzubringen – etwa durch Informationsveranstaltungen, gemeinsame Pflanzaktionen oder Umweltbildungsprogramme.

Fazit

Das Projekt „KLIMENZ“ kann bei der Restrukturierung auf eine Vielzahl rechtlich fundierter Maßnahmen zurückgreifen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch den ökologischen und gesellschaftlichen Mehrwert der Region stärken. Durch ein integriertes Konzept, das Rekultivierung, Nachnutzung, Gewässerschutz, Biodiversität und Bürgerbeteiligung verbindet, kann ein zukunftsfähiges Beispiel für nachhaltigen Rohstoffabbau und naturnahe Renaturierung geschaffen werden.

……………………………………………………………………………………………………

KLIMENZ:  Verein(t) für Natur-, Umwelt- und Klimaschutz