geplantes Projekt (Stand 16.03.2025)
Gewässer im (Klima-)Wandel
– ohne Wasser läuft nichts …
Werkzeuge für Gewässerökologie,
Nachhaltigkeit und Maßnahmenvorschläge
Ein Schutz des Grundwassers ist nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern überall erforderlich, um auch unseren nachfolgenden Generationen sauberes und ausreichendes Grund- und damit Trinkwasser zu sichern.
Das Grundwasser ist der „unsichtbare“ Teil unseres gesamten Wasserhaushalts, der diesen aber ganz wesentlich beeinflusst und „ein langes Gedächtnis“ hat. Eine schnelle Erholung eines einmal geschädigten Grundwasservorkommens ist weder im Hinblick auf die Menge noch auf die Qualität möglich oder sogar ganz ausgeschlossen. Deshalb ist die Vorsorge so wichtig, zu der jeder einzelne von uns seinen Teil beitragen kann.
Wasserechtsamt? (Landratsamt):
Ein Wasserrechtler ist ein Experte für die rechtlichen Aspekte der Wasserressourcenverwaltung und -nutzung. Dies umfasst die Interpretation und Anwendung von Wasserrechtsgesetzen, die Beratung von Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen, die Vertretung von Klienten vor Gericht in wasserrechtlichen Angelegenheiten sowie die Entwicklung von Wasserrechtsrichtlinien und -strategien.
Als untere Wasserbehörde ist das Landratsamt erster Ansprechpartner für sämtliche Themen rund um das Thema Wasser. Zentrale Aufgabe ist die Regelung der Bewirtschaftung der Gewässer hinsichtlich ihrer Menge und Qualität, sowohl bei Oberflächengewässern als auch beim Grundwasser. Geschützt werden die Gewässer durch eine nachhaltige Bewirtschaftung gemäß § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, da sie ein integraler Bestandteil des Naturhaushaltes sind, als Lebensgrundlage des Menschen dienen, Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten und nutzbar sind.
Die Abteilung Wasserwirtschaft berät Kommunen und Private fachlich bei geplanten Maßnahmen und gibt technische Stellungnahmen in Anhörungsverfahren ab. Die Abteilung Wasserrecht führt wasserrechtliche Verfahren und ist Ansprechpartner für alle damit zusammenhängenden Fragen. Anträge sind bei ihr einzureichen.
Fischereibehörde? (Regierungspräsidium):
Eine Fischereibehörde ist eine staatliche oder regionale Institution, die für die Regulierung und Verwaltung von Fischereiaktivitäten zuständig ist. Sie überwacht und kontrolliert Fischbestände, erlässt Fangquoten und -regelungen sowie Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt.
Wassermeister/in? (Stadtverwaltung):
Ein/e kommunale/r Wassermeister/in ist typischerweise für die Verwaltung und Überwachung der Wasserversorgung in einem bestimmten Gebiet zuständig. Gewässer zweiter Ordnung umfassen in der Regel kleinere Flüsse, Bäche oder Wasserläufe. Ein Wassermeister könnte daher für die Überwachung der Wasserqualität, die Instandhaltung von Wasserwegen, die Regulierung des Wasserstands und die Sicherheit dieser Gewässer verantwortlich sein. Dazu gehören Aufgaben wie die Reinigung von Wasserläufen, die Beseitigung von Hindernissen, die den Wasserfluss behindern, die Einhaltung von Umweltvorschriften und Gewässerrandstreifen, Gewässerunterhaltung sowie die Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Wasservorräten für die örtliche Gemeinschaft. Insbesondere in Zeiten der drohenden Klimakatastrophe (Dürren, Hitzeperioden, Extremwetterereignisse) sind bestehende Managementpläne anzupassen und Gewässerentwicklungspläne zu erstellen. Alle 5 Jahre ist eine amtliche Gewässerschau für jedes relevante Gewässer gesetzlich vorgeschrieben.
KLIMENZ fordert Wiederbesetzung
vakanter Stelle
Verwaltung der Stadt Waldshut-Tiengen (23.04.2024):
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Stelle von Frau XYZ in Hinsicht auf die Bearbeitung der Gewässerunterhaltung bisher noch nicht wieder besetzt werden konnte. Wir bitten Sie daher, Ihre Anliegen dem Tiefbauamt (Herr ABC oder Herr DEF) mitzuteilen. Je nach Sachlage wird sich der/die zuständige Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin aus dem Tiefbauamt um der Angelegenheit annehmen. Es ist selbstredend, dass diese Stelle nicht zu 100 Prozent durch die Vertretungen aufgefangen werden kann, daher bitten wir um Verständnis, dass im Bereich der Gewässerunterhaltung derzeit nur die Pflichtaufgaben erfüllt werden könnten. Gerne versuchen wir jedoch, Ihre Anfrage zu beantworten“.
Auf dem Gebiet der großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen sind zahlreiche Gewässer zweiter Ordnung – kleinere Flüsse, Bäche, Wasserläufe, Rinnsale – und diverse Trinkwasserschutzgebiete dringend zu unterhalten.
Gewässerökologie
Das Experten-Team von KLIMENZ ist spezialisiert auf Gewässerökologie. Wir initiieren und erforschen den Schutz von Gewässerökosystemen. Das umfasst die Untersuchung der biologischen Vielfalt in/an Flüssen, Bächen, Seen, und Feuchtgebieten, die Analyse von Wasserqualität und Ökosystemdynamik sowie die Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biotopverbünden, Nahrungsketten und Gewässerökosystemen. Wir arbeiten ehrenamtlich.
Sensible Gewässerrandstreifen
In Deutschland richtet sich die Breite des Gewässerrandstreifens nach der Breite des Gewässers. Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Landesgesetzen gilt grundsätzlich: Bei Gewässern, die eine Breite von mehr als 5 Metern haben, beträgt der Gewässerrandstreifen in der Regel 10 Meter. Bei Gewässern, die eine Breite von weniger als 5 Metern haben, beträgt der Gewässerrandstreifen in der Regel 5 Meter.
Der Schutz von Gewässerrandstreifen ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Wasserqualität, den Hochwasserschutz und die Biodiversität. Hier sind einige wesentliche Maßnahmen, um einen Gewässerrandstreifen zu schützen:
Vegetationserhalt und -förderung:
Erhalt natürlicher Vegetation wie Bäume, Sträucher und Gräser entlang des Gewässerrandstreifens. Anpflanzen von einheimischen Pflanzenarten zur Stabilisierung der Ufer und zur Förderung der Biodiversität. Vermeidung von Monokulturen und Förderung von vielfältigen Pflanzengesellschaften.
Erosionsschutz:
Maßnahmen zur Verhinderung von Erosion, z.B. durch das Anlegen von Hecken, die Nutzung von Mulch oder das Pflanzen von bodenbedeckenden Pflanzen. Bau von Uferschutzanlagen wie Gabionen oder natürlichem Totholz, wo notwendig, um Ufererosion zu verhindern.
Pufferzonen schaffen:
Einrichtung von Pufferzonen zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Gewässern, um den Eintrag von Nährstoffen, Pestiziden und Sedimenten zu reduzieren. Begrenzung oder Verbot von Düngung und Pestizideinsatz in diesen Pufferzonen.
Nutzungseinschränkungen:
Verbot von Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Abstands zum Gewässer. Einschränkungen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Aktivitäten, um negative Einflüsse auf das Gewässer zu minimieren.
Überwachung und Pflege:
Regelmäßige Kontrolle des Zustands der Gewässerrandstreifen („Gewässerschau“) und der dortigen Vegetation. Pflegearbeiten, wie das Entfernen von invasiven Pflanzenarten oder das Anlegen von neuen Pflanzungen, ist nötig. Bei Gewässern zweiter Ordnung ist die Kommune als Träger der Unterhaltslast zuständig.
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung:
Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der angrenzenden Landnutzer, über die Bedeutung und den Schutz von Gewässerrandstreifen. Durchführung von Bildungsprogrammen und Workshops zur Förderung umweltfreundlicher Praktiken.
Rechtliche Regelungen:
Umsetzung und Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Gewässerrandstreifen. Festlegung von Schutzgebieten und spezifischen Schutzmaßnahmen durch lokale und nationale Gesetzgebung.
Durch diese Maßnahmen kann der ökologische Zustand der Gewässerrandstreifen verbessert und langfristig erhalten werden.
Was(ser) erreichen!
Gewässerbündnis fördert Naturschutz und Renaturierung
Das „Gewässerbündnis Baden-Württemberg“ unterstützt die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg. Mit konkreten Maßnahmenvorschlägen und einem Beratungsangebot wollen wir die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vor allem auch an Gewässern II. Ordnung, also Gewässern in kommunaler Zuständigkeit, unterstützen.
Projektträger sind die Landesverbände BUND und NABU Baden-Württemberg sowie der Landesfischereiverband (LFVBW). Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
Lebendige Flüsse e.V. wurde mit der Einrichtung eines Projektbüros mit hauptamtlichen Fachkräften und der Projektbearbeitung beauftragt. Das Projektbüro geht auf Kommunen sowie Naturschutzaktive zu und bietet diesen Hilfestellungen und Beratung zur Entwicklung von Projekten der Revitalisierung von Gewässern und des ökologischen Hochwasserschutzes sowie zur Herstellung der Durchgängigkeit an. Projektstart war im Frühjahr 2024, die Projektlaufzeit beträgt 48 Monate.
In einem ersten Schritt erfolgte eine Auswahl von insgesamt vier Modellgebieten (pro Regierungsbezirk ein Modellgebiet). Mit den hier gewonnenen Erfahrungen wird ab Frühjahr 2025 die Projektarbeit landesweit fortgeführt.
Ausführliche Projektinfos sind auf www.gewaesserbuendnis-bw.de zu finden.
Sie erreichen das Projektbüro per Mail unter projektbuero@gewaesserbuendnis-bw.de.
Hauptziele des Gewässerbündnisses:
- Förderung der ökologischen Gewässerentwicklung: Durch die Zusammenarbeit von Umweltverbänden, wie dem BUND, NABU und dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFVBW), sollen Projekte ins Leben gerufen werden, die dazu beitragen, Gewässer wieder in ihren natürlichen Zustand zu versetzen.
- Revitalisierung von Flüssen und Bächen: Insbesondere kleinere Gewässer und deren Uferzonen sollen renaturiert und stabilisiert werden, um die biologische Vielfalt zu erhöhen und die Gewässer für die Flora und Fauna attraktiver zu machen.
- Kooperation mit verschiedenen Akteuren: Ein zentrales Element des Projekts ist die enge Zusammenarbeit mit Kommunen, Wasserwirtschaftsämtern und anderen relevanten Institutionen. So sollen auch technische Lösungen für die Herausforderungen der Gewässerpflege und -bewirtschaftung erarbeitet werden.
- Erhöhung des Bewusstseins für Gewässerschutz: Die Bevölkerung und die relevanten Interessensgruppen werden durch Informationskampagnen und Schulungsprogramme stärker in das Thema einbezogen, um ein nachhaltiges Bewusstsein für den Gewässerschutz zu fördern.
Welche Maßnahmen werden ergriffen?
- Renaturierungsprojekte: Uferabflachungen, Schaffung von Überflutungsflächen, Förderung von Strukturvielfalt in Gewässern.
- Verbesserung der Wasserqualität: Reduzierung von Nährstoffeinträgen und Verschmutzungen, z.B. durch Optimierung landwirtschaftlicher Praktiken.
- Förderung von Aquakultur und Fischereimanagement: Unterstützung von nachhaltiger Fischerei und Schutz von Fischarten, die in den Gewässern leben.
- Wissenschaftliche Begleitung: Forschungsprojekte, die die Auswirkungen der Maßnahmen evaluieren und weiterentwickeln.
Fazit
Das Gewässerbündnis ist ein bedeutender Schritt in Richtung nachhaltigem Gewässerschutz und stellt sicher, dass Gewässer auch langfristig ein gesundes Ökosystem darstellen können. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die darauf abzielt, die Gewässerqualität in ganz Europa zu verbessern.

Wir suchen tatkräftige Mitstreiter
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- konstruktive Ideen zur Weiterentwicklung
Du hast Lust, Dich kreativ und mit viel Engagement bei uns für Natur- und Artenschutz zu engagieren? Dann melde Dich unverbindlich bei uns: info@klimenz.de
Jeder kann mitmachen. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Interesse am Mitwirken reicht völlig. Denn wir wachsen gemeinsam mit unseren Aufgaben und mit der Anerkennung breiter Bevölkerungsschichten.