geplantes Projekt (Stand 19.12.2024)
Fließgewässer im (Klima-)Wandel
Ohne Wasser läuft nichts …
Werkzeuge für Gewässerökologie, Nachhaltigkeit und Maßnahmenvorschläge für den Kreis Waldshut
Ein Schutz des Grundwassers ist nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern überall erforderlich, um auch unseren nachfolgenden Generationen sauberes und ausreichendes Grund- und damit Trinkwasser zu sichern.
Das Grundwasser ist der „unsichtbare“ Teil unseres gesamten Wasserhaushalts, der diesen aber ganz wesentlich beeinflusst und „ein langes Gedächtnis“ hat. Eine schnelle Erholung eines einmal geschädigten Grundwasservorkommens ist weder im Hinblick auf die Menge noch auf die Qualität möglich oder sogar ganz ausgeschlossen. Deshalb ist die Vorsorge so wichtig, zu der jeder einzelne von uns seinen Teil beitragen kann.
Wasserechtsamt? (Landratsamt):
Ein Wasserrechtler ist ein Experte für die rechtlichen Aspekte der Wasserressourcenverwaltung und -nutzung. Dies umfasst die Interpretation und Anwendung von Wasserrechtsgesetzen, die Beratung von Regierungen, Unternehmen und anderen Organisationen, die Vertretung von Klienten vor Gericht in wasserrechtlichen Angelegenheiten sowie die Entwicklung von Wasserrechtsrichtlinien und -strategien.
Als untere Wasserbehörde ist das Landratsamt erster Ansprechpartner für sämtliche Themen rund um das Thema Wasser. Zentrale Aufgabe ist die Regelung der Bewirtschaftung der Gewässer hinsichtlich ihrer Menge und Qualität, sowohl bei Oberflächengewässern als auch beim Grundwasser. Geschützt werden die Gewässer durch eine nachhaltige Bewirtschaftung gemäß § 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, da sie ein integraler Bestandteil des Naturhaushaltes sind, als Lebensgrundlage des Menschen dienen, Lebensraum für Tiere und Pflanzen bieten und nutzbar sind.
Die Abteilung Wasserwirtschaft berät Kommunen und Private fachlich bei geplanten Maßnahmen und gibt technische Stellungnahmen in Anhörungsverfahren ab. Die Abteilung Wasserrecht führt wasserrechtliche Verfahren und ist Ansprechpartner für alle damit zusammenhängenden Fragen. Anträge sind bei ihr einzureichen.
Fischereibehörde? (Regierungspräsidium):
Eine Fischereibehörde ist eine staatliche oder regionale Institution, die für die Regulierung und Verwaltung von Fischereiaktivitäten zuständig ist. Sie überwacht und kontrolliert Fischbestände, erlässt Fangquoten und -regelungen sowie Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt.
Wassermeister/in? (Stadtverwaltung):
Ein/e kommunale/r Wassermeister/in ist typischerweise für die Verwaltung und Überwachung der Wasserversorgung in einem bestimmten Gebiet zuständig. Gewässer zweiter Ordnung umfassen in der Regel kleinere Flüsse, Bäche oder Wasserläufe. Ein Wassermeister könnte daher für die Überwachung der Wasserqualität, die Instandhaltung von Wasserwegen, die Regulierung des Wasserstands und die Sicherheit dieser Gewässer verantwortlich sein. Dazu gehören Aufgaben wie die Reinigung von Wasserläufen, die Beseitigung von Hindernissen, die den Wasserfluss behindern, die Einhaltung von Umweltvorschriften und Gewässerrandstreifen, Gewässerunterhaltung sowie die Unterstützung bei der Bewirtschaftung von Wasservorräten für die örtliche Gemeinschaft. Insbesondere in Zeiten der drohenden Klimakatastrophe (Dürren, Hitzeperioden, Extremwetterereignisse) sind bestehende Managementpläne anzupassen und Gewässerentwicklungspläne zu erstellen. Alle 5 Jahre ist eine amtliche Gewässerschau für jedes relevante Gewässer gesetzlich vorgeschrieben.
KLIMENZ fordert Wiederbesetzung
vakanter Stelle
Verwaltung der Stadt Waldshut-Tiengen (23.04.2024):
„Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Stelle von Frau XYZ in Hinsicht auf die Bearbeitung der Gewässerunterhaltung bisher noch nicht wieder besetzt werden konnte. Wir bitten Sie daher, Ihre Anliegen dem Tiefbauamt (Herr ABC oder Herr DEF) mitzuteilen. Je nach Sachlage wird sich der/die zuständige Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin aus dem Tiefbauamt um der Angelegenheit annehmen. Es ist selbstredend, dass diese Stelle nicht zu 100 Prozent durch die Vertretungen aufgefangen werden kann, daher bitten wir um Verständnis, dass im Bereich der Gewässerunterhaltung derzeit nur die Pflichtaufgaben erfüllt werden könnten. Gerne versuchen wir jedoch, Ihre Anfrage zu beantworten“.
Auf dem Gebiet der großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen sind einige hundert Gewässer zweiter Ordnung – kleinere Flüsse, Bäche, Wasserläufe, Rinnsale – und diverse Trinkwasserschutzgebiete dringend zu unterhalten.
Gewässerökologie
Das Experten-Team von KLIMENZ ist spezialisiert auf Gewässerökologie. Wir initiieren und erforschen den Schutz von Gewässerökosystemen. Das umfasst die Untersuchung der biologischen Vielfalt in/an Flüssen, Bächen, Seen, und Feuchtgebieten, die Analyse von Wasserqualität und Ökosystemdynamik sowie die Entwicklung von Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Biotopverbünden, Nahrungsketten und Gewässerökosystemen. Wir arbeiten ehrenamtlich.
Sensible Gewässerrandstreifen
In Deutschland richtet sich die Breite des Gewässerrandstreifens nach der Breite des Gewässers. Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Landesgesetzen gilt grundsätzlich: Bei Gewässern, die eine Breite von mehr als 5 Metern haben, beträgt der Gewässerrandstreifen in der Regel 10 Meter. Bei Gewässern, die eine Breite von weniger als 5 Metern haben, beträgt der Gewässerrandstreifen in der Regel 5 Meter.
Der Schutz von Gewässerrandstreifen ist von großer Bedeutung für den Erhalt der Wasserqualität, den Hochwasserschutz und die Biodiversität. Hier sind einige wesentliche Maßnahmen, um einen Gewässerrandstreifen zu schützen:
Vegetationserhalt und -förderung:
Erhalt natürlicher Vegetation wie Bäume, Sträucher und Gräser entlang des Gewässerrandstreifens. Anpflanzen von einheimischen Pflanzenarten zur Stabilisierung der Ufer und zur Förderung der Biodiversität. Vermeidung von Monokulturen und Förderung von vielfältigen Pflanzengesellschaften.
Erosionsschutz:
Maßnahmen zur Verhinderung von Erosion, z.B. durch das Anlegen von Hecken, die Nutzung von Mulch oder das Pflanzen von bodenbedeckenden Pflanzen. Bau von Uferschutzanlagen wie Gabionen oder natürlichem Totholz, wo notwendig, um Ufererosion zu verhindern.
Pufferzonen schaffen:
Einrichtung von Pufferzonen zwischen landwirtschaftlichen Flächen und Gewässern, um den Eintrag von Nährstoffen, Pestiziden und Sedimenten zu reduzieren. Begrenzung oder Verbot von Düngung und Pestizideinsatz in diesen Pufferzonen.
Nutzungseinschränkungen:
Verbot von Bauvorhaben und Infrastrukturmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Abstands zum Gewässer. Einschränkungen für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Aktivitäten, um negative Einflüsse auf das Gewässer zu minimieren.
Überwachung und Pflege:
Regelmäßige Kontrolle des Zustands der Gewässerrandstreifen („Gewässerschau“) und der dortigen Vegetation. Pflegearbeiten, wie das Entfernen von invasiven Pflanzenarten oder das Anlegen von neuen Pflanzungen, ist nötig. Bei Gewässern zweiter Ordnung ist die Kommune als Träger der Unterhaltslast zuständig.
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung:
Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, insbesondere der angrenzenden Landnutzer, über die Bedeutung und den Schutz von Gewässerrandstreifen. Durchführung von Bildungsprogrammen und Workshops zur Förderung umweltfreundlicher Praktiken.
Rechtliche Regelungen:
Umsetzung und Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Gewässerrandstreifen. Festlegung von Schutzgebieten und spezifischen Schutzmaßnahmen durch lokale und nationale Gesetzgebung.
Durch diese Maßnahmen kann der ökologische Zustand der Gewässerrandstreifen verbessert und langfristig erhalten werden.
Lebensraum …gewässer
in Arbeit
(Quelle )
…. in Baden-Württemberg
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